Aktiengesellschaft (Ag)

Definition und Bedeutung der Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die ihren Ursprung im deutschen Recht hat. Sie ist charakterisiert durch eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und die Möglichkeit, ihr Kapital durch den Verkauf von Aktien an die Öffentlichkeit zu erhöhen. Die Aktiengesellschaft ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für börsennotierte Unternehmen.

Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, das heißt, sie hat Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person. Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Die Aktionäre, also die Eigentümer der Aktien, sind nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft haftbar. Ihre Haftung ist auf den Betrag beschränkt, den sie für ihre Aktien bezahlt haben.

Struktur und Funktion der Aktiengesellschaft

Die Struktur einer Aktiengesellschaft ist durch das Gesetz vorgegeben und besteht aus drei Organen: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung.

Der Vorstand ist das leitende Organ der AG. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert.

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und hat bestimmte Entscheidungsrechte, zum Beispiel bei der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.

Die Hauptversammlung ist das Organ der Aktionäre. Sie hat bestimmte Entscheidungsrechte, zum Beispiel bei der Feststellung des Jahresabschlusses, der Gewinnverwendung und der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung.

Die Aktiengesellschaft im Börsenhandel

Im Börsenhandel spielen Aktiengesellschaften eine zentrale Rolle. Die Aktien einer AG können an einer Börse gehandelt werden, wenn das Unternehmen eine Zulassung zum Börsenhandel beantragt und erhalten hat. Der Börsenhandel ermöglicht es der AG, Kapital von einer breiten Öffentlichkeit zu erhalten. Gleichzeitig bietet er den Aktionären die Möglichkeit, ihre Aktien jederzeit zu verkaufen und so ihre Investition zu liquidieren.

Ein Beispiel für eine Aktiengesellschaft im Börsenhandel ist die Deutsche Telekom AG. Sie hat ihre Aktien im Jahr 1996 erstmals an der Börse angeboten und damit rund 20 Milliarden DM eingenommen. Die Aktien der Deutschen Telekom AG werden heute an allen deutschen Börsen und an der New Yorker Börse gehandelt.

Die Aktiengesellschaft ist eine komplexe Rechtsform mit vielen Vorteilen, aber auch einigen Nachteilen. Sie ermöglicht es Unternehmen, großes Kapital zu mobilisieren und Risiken zu verteilen. Gleichzeitig erfordert sie eine strenge Kontrolle und Transparenz gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit. Im Börsenhandel ist die AG die dominierende Rechtsform.