Übriger Ertrag (Bilanz)
Definition und Bedeutung von „Übriger Ertrag“ Der Begriff „Übriger Ertrag“ bezieht sich auf die Einnahmen, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erzielt, die jedoch nicht direkt mit dem Hauptgeschäftszweck in Verbindung stehen. Diese Einnahmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens ausgewiesen und tragen zum Gesamtgewinn des Unternehmens bei. Beispiele für übrige …