Definition des Bezugsverhältnisses
Das Bezugsverhältnis ist ein Begriff aus dem Börsenhandel und bezieht sich speziell auf den Bereich der Optionsscheine und Bezugsrechte. Es definiert das Verhältnis, in dem ein Anleger einen bestimmten Basiswert (z.B. Aktien, Anleihen, Währungen oder Rohstoffe) gegen den Optionsschein oder das Bezugsrecht tauschen kann. Das Bezugsverhältnis ist somit ein entscheidender Faktor, der den Wert eines Optionsscheins oder Bezugsrechts bestimmt.
Bezugsverhältnis bei Optionsscheinen
Bei Optionsscheinen gibt das Bezugsverhältnis an, wie viele Optionsscheine ein Anleger benötigt, um den Basiswert zu erwerben oder zu verkaufen. Es wird in der Regel als Bruchzahl ausgedrückt. Ein Bezugsverhältnis von 1:100 bedeutet beispielsweise, dass der Inhaber von 100 Optionsscheinen das Recht hat, eine Einheit des Basiswerts zu kaufen oder zu verkaufen.
Das Bezugsverhältnis ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Preises eines Optionsscheins. Es wird in die Formel für die Berechnung des inneren Werts eines Optionsscheins einbezogen, der sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem Ausübungspreis des Optionsscheins ergibt.
Bezugsverhältnis bei Bezugsrechten
Bei Bezugsrechten definiert das Bezugsverhältnis, wie viele alte Aktien ein Aktionär besitzen muss, um eine neue Aktie zu erwerben. Es wird ebenfalls als Bruchzahl ausgedrückt. Ein Bezugsverhältnis von 4:1 bedeutet beispielsweise, dass der Aktionär für jede vier alte Aktien, die er besitzt, das Recht hat, eine neue Aktie zu erwerben.
Das Bezugsverhältnis ist ein entscheidender Faktor für die Berechnung des Preises eines Bezugsrechts. Es wird in die Formel für die Berechnung des theoretischen Werts eines Bezugsrechts einbezogen, der sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie und dem Ausgabepreis der neuen Aktie ergibt.
Beispiele für das Bezugsverhältnis
Ein praktisches Beispiel für das Bezugsverhältnis bei Optionsscheinen wäre folgendes: Ein Anleger besitzt einen Call-Optionsschein mit einem Bezugsverhältnis von 1:100 auf die Aktie von Unternehmen X. Der aktuelle Kurs der Aktie beträgt 50 Euro, der Ausübungspreis des Optionsscheins beträgt 40 Euro. Der innere Wert des Optionsscheins berechnet sich dann als (50 Euro – 40 Euro) / 100 = 0,10 Euro.
Ein praktisches Beispiel für das Bezugsverhältnis bei Bezugsrechten wäre folgendes: Ein Aktionär besitzt 400 Aktien von Unternehmen Y und das Unternehmen gibt neue Aktien mit einem Bezugsverhältnis von 4:1 aus. Der aktuelle Kurs der Aktie beträgt 20 Euro, der Ausgabepreis der neuen Aktie beträgt 15 Euro. Der theoretische Wert des Bezugsrechts berechnet sich dann als (20 Euro – 15 Euro) / 5 = 1 Euro.