Definition von Grundkapital
Das Grundkapital, auch als Stammkapital oder Nominalkapital bezeichnet, ist ein Begriff aus dem Aktienrecht und bezieht sich auf den Nennwert aller ausgegebenen Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es stellt die finanzielle Basis einer Gesellschaft dar und ist in der Bilanz unter Eigenkapital aufgeführt. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, wobei jede Aktie einen Anteil am Grundkapital repräsentiert.
Rechtliche Aspekte des Grundkapitals
Laut Aktiengesetz muss das Grundkapital einer AG in Deutschland mindestens 50.000 Euro betragen. Bei einer GmbH liegt der Mindestbetrag bei 25.000 Euro. Diese Beträge dienen als Sicherheit für Gläubiger und sollen das Risiko von Insolvenzen minimieren. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann durch eine Kapitalerhöhung erfolgen, die von der Hauptversammlung der Aktionäre beschlossen wird. Eine Herabsetzung des Grundkapitals ist ebenfalls möglich, allerdings sind hier strenge rechtliche Vorgaben zu beachten, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Grundkapital und Börsenhandel
Im Kontext des Börsenhandels ist das Grundkapital von besonderer Bedeutung. Es dient als Basis für die Berechnung verschiedener Kennzahlen, die für Anleger von Interesse sind. So wird beispielsweise das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) auf Basis des Grundkapitals berechnet. Auch die Dividende, die eine AG an ihre Aktionäre ausschüttet, bezieht sich auf das Grundkapital.
Beispiel: Grundkapital und Dividende
Angenommen, eine AG hat ein Grundkapital von 10 Millionen Euro, das in 1 Million Aktien zu je 10 Euro aufgeteilt ist. Wenn die AG einen Jahresgewinn von 2 Millionen Euro erzielt und beschließt, 50% davon als Dividende auszuschütten, dann erhält jeder Aktionär pro Aktie eine Dividende von 1 Euro (1 Million Euro Dividende geteilt durch 1 Million Aktien).
Zusammenfassung
Das Grundkapital ist ein zentraler Begriff im Aktienrecht und im Börsenhandel. Es repräsentiert den Nennwert aller ausgegebenen Aktien einer Gesellschaft und dient als Basis für die Berechnung verschiedener Kennzahlen, die für Anleger von Interesse sind. Die Höhe des Grundkapitals ist gesetzlich festgelegt und dient als Sicherheit für Gläubiger. Eine Änderung des Grundkapitals erfordert einen Beschluss der Hauptversammlung der Aktionäre und muss strengen rechtlichen Vorgaben genügen.