Rücknahmegebühr

Definition der Rücknahmegebühr

Die Rücknahmegebühr ist eine Gebühr, die von Investmentfonds erhoben wird, wenn Anleger ihre Anteile zurückgeben oder verkaufen. Sie wird auch als Ausstiegsgebühr oder Rückgabekosten bezeichnet und ist ein Prozentsatz des Wertes der verkauften Anteile. Die Rücknahmegebühr dient dazu, die Kosten zu decken, die dem Fonds durch den Verkauf der Anteile entstehen, und um Anleger davon abzuhalten, kurzfristige, spekulative Geschäfte zu tätigen.

Wie die Rücknahmegebühr funktioniert

Die Rücknahmegebühr wird in der Regel als Prozentsatz des Nettoinventarwerts der Anteile berechnet, die der Anleger verkauft. Sie wird vom Gesamtbetrag abgezogen, den der Anleger beim Verkauf seiner Anteile erhält. Die Höhe der Rücknahmegebühr variiert je nach Fonds und kann zwischen 0,5% und 2% liegen.

Zum Beispiel, wenn ein Anleger Anteile im Wert von 10.000 Euro verkauft und die Rücknahmegebühr 1% beträgt, erhält der Anleger 9.900 Euro und der Fonds behält 100 Euro als Rücknahmegebühr.

Die Rücknahmegebühr ist nicht zu verwechseln mit der Ausgabeaufschlag, die beim Kauf von Fondsanteilen anfällt. Während die Ausgabeaufschlag dazu dient, die Kosten des Fondsmanagements und der Vertriebspartner zu decken, dient die Rücknahmegebühr dazu, die Kosten zu decken, die dem Fonds durch den Verkauf der Anteile entstehen.

Rücknahmegebühr und Anlagestrategie

Die Rücknahmegebühr kann einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität einer Anlage haben, insbesondere wenn der Anleger plant, seine Anteile kurzfristig zu verkaufen. Daher ist es wichtig, die Rücknahmegebühr zu berücksichtigen, wenn man eine Anlagestrategie plant.

Einige Fonds erheben eine höhere Rücknahmegebühr für Anteile, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf verkauft werden, um Anleger davon abzuhalten, kurzfristige, spekulative Geschäfte zu tätigen. Diese Gebühr wird als „Contingent Deferred Sales Charge“ (CDSC) oder „Rücknahmegebühr“ bezeichnet. Die Höhe der CDSC nimmt in der Regel mit der Dauer der Anlage ab und kann nach einer bestimmten Halteperiode ganz entfallen.

Zum Beispiel könnte ein Fonds eine CDSC von 5% für Anteile erheben, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft werden, 4% für Anteile, die innerhalb von zwei Jahren verkauft werden, und so weiter, bis die CDSC nach fünf Jahren auf 0% fällt.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Fonds eine Rücknahmegebühr erheben. Einige Fonds, insbesondere Indexfonds und börsengehandelte Fonds (ETFs), erheben keine Rücknahmegebühr. Daher sollten Anleger die Gebührenstruktur eines Fonds sorgfältig prüfen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.