Stillhaltergeschäft

Definition und Grundlagen des Stillhaltergeschäfts

Ein Stillhaltergeschäft ist eine spezielle Form des Optionsgeschäfts, bei dem ein Marktteilnehmer, der Stillhalter, gegen Zahlung einer Prämie die Verpflichtung eingeht, einen bestimmten Basiswert (z.B. eine Aktie, einen Index oder ein Future) zu einem vorher festgelegten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Der Stillhalter ist somit der Verkäufer der Option.

Die Bezeichnung „Stillhalter“ leitet sich von der Tatsache ab, dass dieser Marktteilnehmer während der Laufzeit der Option „stillhält“, also die Verpflichtung eingeht, den Basiswert zu liefern oder abzunehmen, falls der Käufer der Option sein Recht ausübt. Der Stillhalter erhält für diese Verpflichtung eine Prämie vom Käufer der Option.

Arten von Stillhaltergeschäften und Risiken

Es gibt zwei Arten von Stillhaltergeschäften: Bei einer Call-Option verpflichtet sich der Stillhalter, den Basiswert zu einem bestimmten Preis zu verkaufen, wenn der Käufer der Option sein Recht ausübt. Bei einer Put-Option verpflichtet sich der Stillhalter, den Basiswert zu einem bestimmten Preis zu kaufen.

Das Risiko für den Stillhalter besteht darin, dass der Marktpreis des Basiswerts sich ungünstig entwickelt. Bei einer Call-Option wäre dies der Fall, wenn der Marktpreis des Basiswerts über den Ausübungspreis steigt. Der Stillhalter müsste dann den Basiswert teurer am Markt kaufen, als er ihn verkaufen muss. Bei einer Put-Option wäre dies der Fall, wenn der Marktpreis des Basiswerts unter den Ausübungspreis fällt. Der Stillhalter müsste dann den Basiswert teurer kaufen, als er ihn am Markt verkaufen kann.

Beispiel für ein Stillhaltergeschäft

Ein Beispiel kann die Funktionsweise eines Stillhaltergeschäfts verdeutlichen: Ein Investor verkauft (als Stillhalter) eine Call-Option auf eine Aktie, die aktuell bei 100 Euro notiert. Der Ausübungspreis der Option liegt bei 110 Euro, die Laufzeit beträgt drei Monate. Für die Übernahme dieser Verpflichtung erhält der Stillhalter eine Prämie von 5 Euro.

Wenn der Kurs der Aktie nach drei Monaten unter 110 Euro liegt, wird der Käufer der Option sein Recht nicht ausüben, da er die Aktie am Markt günstiger kaufen kann. Der Stillhalter behält in diesem Fall die Prämie und hat kein weiteres Risiko.

Steigt der Kurs der Aktie jedoch über 110 Euro, wird der Käufer der Option sein Recht ausüben. Der Stillhalter muss dann die Aktie für 110 Euro liefern, auch wenn sie am Markt teurer ist. Sein Verlust ist jedoch auf die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Ausübungspreis begrenzt, abzüglich der erhaltenen Prämie.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stillhaltergeschäfte eine Möglichkeit für Investoren bieten, Prämien für das Eingehen von Risiken zu erhalten. Sie erfordern jedoch eine sorgfältige Risikobewertung und -management.