Abgeltungsteuer

Definition und Anwendung der Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt und ersetzt die bis dahin geltende Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird direkt von der Bank oder dem Broker, bei dem die Kapitalanlage geführt wird, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Die Abgeltungsteuer kommt bei verschiedenen Arten von Kapitalerträgen zur Anwendung. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Anleger. Bei der Berechnung der Abgeltungsteuer werden zunächst die Erträge ermittelt, von denen dann der Sparer-Pauschbetrag abgezogen wird. Dieser beträgt derzeit 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete.

Beispiele zur Berechnung der Abgeltungsteuer

Angenommen, ein Anleger erzielt im Jahr Zinserträge in Höhe von 2.000 Euro. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro verbleiben 1.199 Euro, auf die die Abgeltungsteuer von 25 Prozent anfällt. Die zu zahlende Steuer beträgt somit 299,75 Euro.

Ein weiteres Beispiel: Ein Anleger verkauft Aktien mit einem Kursgewinn von 10.000 Euro. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro verbleiben 9.199 Euro. Die Abgeltungsteuer beträgt hier 2.299,75 Euro.

Ausnahmen und Besonderheiten bei der Abgeltungsteuer

Es gibt einige Ausnahmen und Besonderheiten bei der Abgeltungsteuer. So sind zum Beispiel Erträge aus Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, abgeltungsteuerpflichtig. Für vor diesem Datum abgeschlossene Verträge gilt hingegen der halbe persönliche Einkommensteuersatz.

Zudem können Anleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, eine Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall wird die Abgeltungsteuer nicht als Quellensteuer einbehalten, sondern die Kapitalerträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Eine weitere Besonderheit betrifft die Verlustverrechnung. Verluste aus Kapitalvermögen können nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Zudem können Verluste nur dann verrechnet werden, wenn sie dem Finanzamt durch eine Verlustbescheinigung der Bank nachgewiesen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abgeltungsteuer eine wichtige Rolle im Börsenhandel spielt. Sie beeinflusst die Rendite von Kapitalanlagen und sollte daher bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden.