Definition und Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Der Geschäfts- oder Firmenwert, auch Goodwill genannt, ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre und dem Rechnungswesen. Er bezeichnet den immateriellen Wert eines Unternehmens, der über den reinen Substanzwert hinausgeht. Der Geschäfts- oder Firmenwert kann sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen, wie zum Beispiel dem Ruf des Unternehmens, der Qualität seiner Produkte oder Dienstleistungen, der Kundenbindung, dem Know-how der Mitarbeiter oder der strategischen Positionierung auf dem Markt.
Im Kontext des Börsenhandels spielt der Geschäfts- oder Firmenwert eine wichtige Rolle, da er einen erheblichen Einfluss auf den Börsenwert eines Unternehmens haben kann. Der Börsenwert eines Unternehmens wird durch den Preis der Aktien bestimmt, die an der Börse gehandelt werden. Wenn der Geschäfts- oder Firmenwert hoch ist, kann dies dazu führen, dass die Aktien des Unternehmens zu einem höheren Preis gehandelt werden, als es der reine Substanzwert des Unternehmens rechtfertigen würde.
Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Die Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht trivial, da er sich aus verschiedenen immateriellen Faktoren zusammensetzt, die nicht direkt messbar sind. In der Praxis wird der Geschäfts- oder Firmenwert oft im Rahmen von Unternehmenskäufen ermittelt. Wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen kauft, zahlt es in der Regel nicht nur den Substanzwert des gekauften Unternehmens, sondern auch einen Aufpreis für den Geschäfts- oder Firmenwert.
Ein Beispiel: Unternehmen A kauft Unternehmen B für 100 Millionen Euro. Der Substanzwert von Unternehmen B beträgt jedoch nur 70 Millionen Euro. Die Differenz von 30 Millionen Euro ist der Geschäfts- oder Firmenwert, den Unternehmen A für den Kauf von Unternehmen B bezahlt hat.
Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Bilanz
In der Bilanz eines Unternehmens wird der Geschäfts- oder Firmenwert als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen. Nach den Regeln der internationalen Rechnungslegung (IFRS) muss der Geschäfts- oder Firmenwert jedoch regelmäßig auf seine Werthaltigkeit überprüft werden. Wenn sich herausstellt, dass der Geschäfts- oder Firmenwert überbewertet wurde, muss eine Abschreibung vorgenommen werden, die das Ergebnis des Unternehmens belastet.
Ein Beispiel: Unternehmen A hat Unternehmen B gekauft und dafür einen Geschäfts- oder Firmenwert von 30 Millionen Euro in seiner Bilanz ausgewiesen. Einige Jahre später stellt Unternehmen A fest, dass der Geschäfts- oder Firmenwert von Unternehmen B nur noch 20 Millionen Euro beträgt. Unternehmen A muss daher eine Abschreibung von 10 Millionen Euro vornehmen, die das Ergebnis belastet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Geschäfts- oder Firmenwert ein wichtiger Faktor im Börsenhandel ist, der jedoch mit Vorsicht zu behandeln ist. Er kann den Börsenwert eines Unternehmens erheblich beeinflussen, ist jedoch schwer zu bestimmen und muss regelmäßig auf seine Werthaltigkeit überprüft werden.