Nichtveranlagungsbescheinigung

Definition und Bedeutung der Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein offizielles Dokument, das von den deutschen Finanzbehörden ausgestellt wird. Es bescheinigt, dass ein Anleger nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, weil sein Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt. Im Kontext des Börsenhandels ist die NV-Bescheinigung besonders relevant, da sie es Anlegern ermöglicht, Kapitalerträge zu erzielen, ohne dass diese automatisch der Abgeltungssteuer unterliegen.

Anwendung der Nichtveranlagungsbescheinigung im Börsenhandel

Im Börsenhandel sind Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, grundsätzlich steuerpflichtig. In Deutschland wird auf diese Erträge die sogenannte Abgeltungssteuer erhoben, die pauschal 25% beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Banken führen diese Steuern in der Regel automatisch ab und überweisen sie an das Finanzamt.

Für Anleger mit geringem Einkommen, deren Gesamteinkünfte unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen, kann dies jedoch zu einer finanziellen Belastung führen. Hier kommt die NV-Bescheinigung ins Spiel. Mit dieser Bescheinigung können sie ihrer Bank signalisieren, dass sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Die Bank ist dann nicht mehr verpflichtet, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge automatisch abzuführen. Stattdessen können die Erträge in voller Höhe ausgezahlt werden.

Beispiel zur Anwendung der Nichtveranlagungsbescheinigung

Angenommen, ein Anleger hat ein Gesamteinkommen von 8.000 Euro im Jahr. Dies liegt unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags, der für das Jahr 2021 bei 9.744 Euro liegt. Der Anleger besitzt Aktien, die im Laufe des Jahres Dividenden in Höhe von 1.000 Euro ausschütten. Ohne NV-Bescheinigung würde die Bank auf diese Dividenden automatisch Abgeltungssteuer in Höhe von 250 Euro (25% von 1.000 Euro) abführen. Der Anleger würde also nur 750 Euro ausgezahlt bekommen.

Hat der Anleger jedoch eine NV-Bescheinigung, kann er diese seiner Bank vorlegen. Die Bank würde dann keine Abgeltungssteuer abführen und der Anleger würde die vollen 1.000 Euro Dividenden ausgezahlt bekommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die NV-Bescheinigung nur für das jeweilige Kalenderjahr gilt, in dem sie ausgestellt wurde. Sie muss also jedes Jahr neu beantragt werden. Zudem ist sie nur für inländische Kapitalerträge gültig. Für ausländische Kapitalerträge gelten andere Regelungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die NV-Bescheinigung ein wichtiges Instrument für Anleger mit geringem Einkommen ist, um ihre steuerliche Belastung zu minimieren. Sie ermöglicht es ihnen, ihre Kapitalerträge in voller Höhe zu behalten und so ihr Vermögen effektiver zu vermehren.