Steuerpflichtiger Ertragsanteil

Definition des steuerpflichtigen Ertragsanteils

Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezieht sich auf den Teil eines Einkommens, der tatsächlich der Einkommensteuer unterliegt. Im Kontext des Börsenhandels ist dieser Begriff besonders relevant, wenn es um die Besteuerung von Kapitalerträgen geht. Kapitalerträge können aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen oder auch Kursgewinnen. Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist der Teil dieser Einnahmen, der nach Abzug aller Freibeträge und sonstigen Abzüge verbleibt und auf den die Einkommensteuer erhoben wird.

Bestimmung des steuerpflichtigen Ertragsanteils

Die Bestimmung des steuerpflichtigen Ertragsanteils erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der gesamte Kapitalertrag ermittelt. Dieser umfasst alle Einnahmen, die aus Kapitalvermögen erzielt wurden. Dazu zählen zum Beispiel Dividenden, die ein Anleger für seine Aktien erhält, oder Zinsen, die auf ein Sparkonto gezahlt werden. Auch Kursgewinne, die durch den Verkauf von Wertpapieren erzielt werden, zählen zu den Kapitalerträgen.

Von diesem Gesamtbetrag werden dann alle Freibeträge und sonstigen Abzüge abgezogen. Dazu zählt zum Beispiel der Sparer-Pauschbetrag, der aktuell bei 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bei 1.602 Euro für Verheiratete liegt. Auch Werbungskosten können abgezogen werden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Kapitalerträgen stehen.

Der verbleibende Betrag ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Auf diesen Betrag wird dann die Einkommensteuer erhoben. Der Steuersatz hängt dabei vom persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers ab.

Beispiel zur Berechnung des steuerpflichtigen Ertragsanteils

Um die Berechnung des steuerpflichtigen Ertragsanteils zu verdeutlichen, kann folgendes Beispiel dienen: Ein Anleger erzielt im Jahr 2020 Kapitalerträge in Höhe von 10.000 Euro. Er hat keine Werbungskosten. Sein Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 Euro.

Zunächst wird der Sparer-Pauschbetrag von den Kapitalerträgen abgezogen: 10.000 Euro – 801 Euro = 9.199 Euro. Dies ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Auf diesen Betrag wird nun die Einkommensteuer erhoben. Angenommen, der Anleger hat einen persönlichen Einkommensteuersatz von 25 Prozent. Die zu zahlende Steuer beträgt dann: 9.199 Euro * 25 Prozent = 2.299,75 Euro.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der steuerpflichtige Ertragsanteil ermittelt wird und wie sich die Höhe der zu zahlenden Steuer ergibt. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, alle Freibeträge und Abzüge zu berücksichtigen, um die Steuerlast zu minimieren.