Kgaa
Definition und Bedeutung der KGaA im Börsenhandel Die Abkürzung KGaA steht für „Kommanditgesellschaft auf Aktien“. Sie ist eine spezielle Form der Aktiengesellschaft (AG) und vereint Elemente der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Im Kontext des Börsenhandels ist die KGaA eine Rechtsform für Unternehmen, die Aktien ausgeben und an der Börse handeln können. Die KGaA ist in …